AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der




Mindheads GmbH










1. Geltungsbereich




1.1 Gegenstand dieser Bedingungen sind Lieferungen und Leistungen von mindheads GmbH im IT-Umfeld für Unternehmen. Unternehmen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeithandeln.









1.2 Es werden von mindheads insbesondere folgende Lieferungen und Leistungen erbracht:




  • Consulting & Project Service
  • Recruitment Service/Personalvermittlung
  • Global IT-Talent Management
  • Training & Coaching Service
  • Third Party Management





1.3 Der Umfang der von mindheads im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, ggf. dem Pflichtenheft und diesen Vertragsbedingungen.









1.4 Aufträge kommen erst mit schriftlicher Bestätigung durch mindheads zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.









1.5 Angebote von mindheads sind freibleibend. Angebote des Unternehmens kann Mindheads innerhalb von vier Wochen annehmen.









1.6 Garantien und Zusicherungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von mindheads.









2. Durchführung des Auftrages




2.1 Mindheads erbringt ihre Leistungen mit Sorgfalt unter Beachtung des aktuellen Stands der Technik. Die Leistungen werden grundsätzlich bei mindheads erbracht, sofern sie nicht unbedingt beim Unternehmen durchzuführen sind.









2.2 Ändert das Unternehmen im Rahmen eines Auftrages seine Anforderungen, kann mindheads seine angemessene Anpassung ihrer Vergütung verlangen, soweit sich die Änderung darauf auswirkt. Vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben sich in einem solchen Falle entsprechend.









2.3 Vereinbarte Termine verlängern sich auch bei Auftreten von nicht von mindheads zu vertretenden Störungen und in allen Fällen höherer Gewalt. Liefer-und Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Von mindheads aufgrund von Wünschen des Unternehmens festgesetzter Termine sind nach Rückbestätigung durch mindheads für das Unternehmen verbindlich. Bei nachträglichen terminlichen Änderungswünschen behält sich mindheads vor, Mehraufwand zu berechnen.









2.4 Mindheads ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Es können auch Teillieferungen und Teilleistungen erbracht werden.









2.5 Mindheads berechnet bei Einsätzen vor Ort ausschließlich ganze Manntage.









3.Kooperation, Mitwirkung, Beistellung




3.1 Das Unternehmen gibt die Aufgabenstellung vor, die Grundlage für die weitere Planung ist.









3.2 Das Unternehmen erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen sowie Beistellungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten Terminen. Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere die Information von mindheads über betriebliche Abläufe und deren Organisation, Benutzung der Informatikstruktur und Infrastruktur des Unternehmens, Beistellung und Lizenzierung von benötigten Fremdprodukten, wie Tools, Entwicklungsumgebung etc. in ihrer jeweils aktuellen Version.









3.3 Werden Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellungen durch das Unternehmen mangelhaft, nicht oder nicht fristgemäß erbracht, verlieren vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen ihre Gültigkeit. In diesem Fall behält mindheads sich vor, die durch den Ausfall entstandenen Kosten zu berechnen.









3.4 Mindheads haftet nicht für mangelhafte bzw. unvollständige Beistellungen sowie das Zusammenwirken von Fremdprodukten mit eigenen Produkten bzw. Leistungen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die beigestellten Produkte unter Wartung zu stellen.









4. Nutzungsrechte




4.1 Mindheads räumt dem Unternehmen an der auftragsgegenständlichen Software und den erzielten Arbeitsergebnissen nach erfolgter Vergütung das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, einfache Recht ein, diese im vereinbarten Umfang für interne Zwecke zu nutzen.









4.2 Bei Fremdprodukten können auch die Herstellerbedingungen zur Anwendung kommen.









4.3 Schutzrechts und Copyrightvermerke dürfen nicht beseitigt werden. Kopien dürfen nur zu Archivierungszwecken und zur Sicherung angefertigt werden.









5.Vergütung




5.1 Das Unternehmen bezahlt mindheads die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise und Vergütungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot von mindheads soweit nichts Anderweitiges geregelt ist.









5.2 Sofern eine Berechnung nach Aufwand vereinbart ist, kann monatlich abgerechnet werden.









5.3 Bei Festpreisvereinbarung gelten folgende Zahlungsvereinbarungen:




  • 30 % des Festpreises bei Vertragsabschluß
  • 30 % nach Ablauf eines Drittels der vorgesehenen Bearbeitungszeit
  • 30 % nach Ablauf von zwei Dritteln der vorgesehenen Bearbeitungszeit
  • 10 % bei Abnahme
5.4 Sofern die Berechnung eines Festpreises vereinbart ist und sich nach Fertigstellung des Feinkonzeptes zeigt, dass die Realisierung zu einem unvorhergesehenen Aufwand des Projektpreises führt, kann mindheads seine Anpassung des Projektpreises verlangen.









5.5 Bei Produkten wird der Preis mit Lieferung zur Berechnung sofort fällig. Die Lieferung erfolgt ab Versandort auf Gefahr und Kosten des Unternehmens.









5.6 Reisekosten und Spesen werden zu den im Angebot von mindheads ausgewiesenen Sätzen berechnet. Gleiches gilt für Mehrwertsteuer.









6. Zahlungsbedingungen




6.1 Jede Rechnung wird sofort nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig









6.2 Bei Überschreiten von Zahlungs zielen ist mindheads berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.









6.3 Eine Aufrechnung ist für das Unternehmen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.









6.4 Sofern zwischen Kunden und mindheads feste Termine zur Ausführung vereinbarter Tätigkeiten fixiert wurden, gelten bei Terminstornierungen des Kunden (soweit sie nicht von mindheads zuvertreten sind) grundsätzlich folgende Regelungen:
  • erfolgt die Stornierung mit einer Vorlaufzeit ≤ 10 Werktagen, so berechnet mindhead seine Stornogebühr in Höhe von 50% des stornierten Auftragswertes
  • erfolgt die Stornierung mit einer Vorlaufzeit ≤5 Werktagen, so berechnet mindheadseine Stornogebühr in Höhe von 100% des stornierten Auftragswertes










7. Abnahme




7.1 Sofern es für Leistungen vereinbart ist, unterliegen diese der Abnahme. Für abgrenzbare Teilleistungen kann mindheads die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt die Gesamtleistung mit der letzten Teilabnahme als abgenommen.









7.2 Mindheads erklärt dem Kunden gegenüber die Abnahmefähigkeit der Leistung. Nach dieser Erklärung hat das Unternehmen die jeweilige Leistung sofort zutesten und innerhalb von 10 Tagen die Abnahme zu erklären. Die Abnahme ist zu erklären, wenn die Leistung in wesentlichen Teilen den in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen entspricht. Ansonsten werden die AbnahmehinderndenMängel innerhalb angemessener Frist beseitigt und die Abnahme sodann erneut durchgeführt. Die Erklärung der Abnahme kann nur dann unterbleiben, sofern die Leistung einen schwerwiegenden Mangel aufweist, die die vertragsgegenständliche Nutzung nicht oder nur stark eingeschränkt zulässt. Ein solch schwerwiegender Mangel wird mindheads unverzüglich angezeigt und mindheads wird diese Leistung nach erfolgter Nachbesserung erneut zur Abnahme stellen. Mängel, die die Funktionalität nicht oder nicht erheblich einschränken, eine Nutzung aber dennoch zulassen, gelten als weniger gravierende Mängel.









Sie stehen einer Abnahme durch den Kunden nicht entgegen, werden aber von mindheads im Rahmen der vereinbarten Service levels nachgebessert. Sie müssen nicht erneut zur Abnahme gestellt werden.









7.3 Die Abnahme gilt vom Unternehmen auch mit Unterzeichnung des Einsatzberichts als erklärt. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen die Leistung nicht innerhalb vorgenannter Frist als abgenommen erklärt, sofern er nicht gleichzeitig Abnahme hindernde Mängel rügt.









7.4 Die Abnahme gilt auch als erteilt, sobald das Unternehmen die Software im Echtbetrieb nutzt.









8. Gewährleistung




8.1.Als Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die vereinbarte Leistungsbeschreibung oder allgemeine Produktbeschreibung als vereinbart.Werbung oder sonstige Aussagen gelten nicht als Produktbeschreibung.









8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Mindheads ist im Gewährleistungsfall berechtigt, zunächst durch Nachbesserung oder Nachlieferung, auch in Form eines Updates oder einer Umgehungslösung, den Mangel zu beseitigen.









8.3 Falls es mindheads trotz wiederholtem Versuch nicht gelingt, einen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, ist das Unternehmen berechtigt, wahlweise Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei der Haftung auf Schadensersatz gilt §10 dieser Bedingungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.









8.4. Ergibt die Überprüfung, dass ein solcher Gewährleistungsfall nicht vorliegt, trägt das Unternehmen die Kosten einer solchen Untersuchung.









8.5. Die Gewährleistungspflicht entfällt bei Bedienungsfehlern, nicht autorisierten Änderungen und Eingriffen, bei Einflüssen von Fremdprodukten sowie bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Einsatz von nicht aktuellen Ständen von Produkten. Das Unternehmen trägt die Beweislast, dass es sich nicht um eine solche Ursache handelt.









8.6 Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches z.B. bei Rücktritt, Schadensersatz, muss schriftlich unter Fristsetzung angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen ab Fristablauf erklärt werden.









9.Schutzrechtsverletzungen




9.1 Im Falle einer Verletzung eines Schutzrechtes Dritter wird mindheads nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die von mindheads erbrachte Leistung bzw. Lieferung so abändern, dass diese nicht mehr verletzend ist oder dem Unternehmen das Nutzungsrecht verschaffen oder die von mindheads erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen unter Rückzahlung der Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurücknehmen.









9.2 Mindheads haftet nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf eingebrachten Unterlagen oder Informationen sowie einer nicht vereinbarungsgemäßen Verwendung der Leistungen / des Produktes beruhen.









10. Haftung




10.1 Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist mindheads nur verpflichtet, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe:




  • bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des vorhersehbaren Schadens
  • in allen anderen Fällen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet wird





10.2 Für den Verlust von Daten haftet mindheads nur während der Projektdurchführung und in dem Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung von mindestens einmal täglich nicht vermeiden konnte. Mindheads kann davon ausgehen, nur mit gesicherten Daten in Berührung zu kommen.









10.3 Mindheads haftet für Viren in von mindheads entwickelter Software nur insoweit, als diese bei Überlassung bereits mit Viren befallen und der Virus erkennbar war. Das Unternehmen ist zur Installation und Aktualisierung eines Virenschutzprogramms verpflichtet.









10.4 Die Haftung für verdeckte Mängel ist ausgeschlosssen.









10.5 Für Ansprüche aus Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verzug, Beratungspflichtverletzung etc. gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beginnend zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen hatte.









11. Eigentumsvorbehalt




11.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung behält sich mindheads das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor. Das Unternehmen darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs in Abstimmung mit Mindheadsveräußern. Das Unternehmen tritt seine Forderung in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes an mindheads ab, die die Abtretung annimmt.









11.2 Besteht an der veräußerten Ware ein Miteigentumsanteil von mindheads wird die Forderung in Höhe dieses Miteigentumsanteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Besteht an der veräußerten Ware aufgrund Verarbeitung und/oder Vermischung ein Miteigentumsanteil von mindheads, wird die Forderung in Höhe des Wertes dieses Miteigentumsanteils abgetreten. Mindheads ist berechtigt, die Ware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offene Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.









12. Geheimhaltung




Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen und Unterlagen. Sie werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hierzu verpflichten.









13. Sonstige Bestimmungen




13.1 Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen




nicht. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen in ihrem Regelungsgehalt möglichst nahe kommen.









13.2 Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.









13.3 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand für beide Parteien Bamberg, als vereinbart. Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.









13.4 Erfüllungsort für alle vertraglich geschuldeten Lieferungen und Leistungen ist Bamberg.









14. Regelung für Recruitment Service/Personalvermittlung




In Absprache mit dem Auftraggeber schaltet mindheads Stellenanzeigen im Internet, in lokalen und überregionalen Tageszeitungen, Fachzeitschriften sowie in allen anderen geeigneten Medien. Mindheads wird den Auftraggeber vorher über die Höhe der Insertionskosten informieren. Diese Insertionskosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für sonstige Sachkosten. Kosten, die Bewerbern in Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen entstehen, sind auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber zu erstatten. Der Auftraggeber kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten sind mindheads ohne Abzug zu erstatten. Dies gilt insbesondere für Stellenanzeigen, die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht worden sind. Soweit nur Teilaufträge erteilt worden sind, hat der Auftraggeber das Recht, den Vermittlungsauftrag jeweils nach Ausführung einzelner Teilaufträge zu beenden. Mindheads wird Teilaufträge gesondert abrechnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einem von mindheads vorgeschlagenen Bewerber innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss mindheads mitzuteilen. Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch der mindheads nicht.









Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Jegliche Informationen in den Lebensläufen, die mindheads dem Auftraggeber zukommen lässt, ist vertraulich.









Verstößt der Auftraggeber hiergegen, und schließt daraufhin der Dritte einen Vertrag mit dem von mindheads nachgewiesenen Bewerber, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. Der Auftraggeber hat die von mindheads übergebenen Unterlagen auf Verlangen von mindheads herauszugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat. Hat sich ein durch mindheads vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, mindheads unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch mindheads zu unterrichten. In diesem Fall wird mindheads keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird mindheads auch bezüglich dieses Bewerbers weiterarbeiten. Kommt es in diesem Fall zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, ist mindheads berechtigt, das Vermittlungshonorar ungeschmälert abzurechnen. Die von mindheads zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. auf den Auskünften und Informationen von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen kann mindheads deshalb nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird. Das Honorar wird mit Abschluss des Anstellungsvertrages mit einem vorgeschlagenen Bewerber fällig. Sonstige Kosten sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Das Honorar wird auch dann fällig, wenn der Anstellungsvertrag bis zu sechs Monate nach Vorlage der Vorschlagsliste abgeschlossen wird. Sämtliche Honorarsätze und Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.














15. Regelungen für Training und Coaching




15.1 Anmeldungen zu Seminaren können schriftlich oder telefonisch bei mindheads erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung seitens mindheads wird die Anmeldung verbindlich.









15.2 Die Preise für Seminare schließen die erforderlichen Seminarunterlagen sowie die Nutzung der technischen Einrichtungen und Räumlichkeiten mit ein.Pausengetränke und d Mittagessen sind im Seminarpreis enthalten. Rabatte sowie Sonderaktionen und Promotions können nicht miteinander kombiniert werden.









15.3 Das Unternehmen kann Seminare zum Basispreis bis 14 Tage vor dem geplanten Beginn kostenfrei umbuchen. Eine Umbuchung weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn ist nur gegen Zahlung der vollen Seminargebühr möglich. Der Kunde erhält einen Gutschein in Höhe der Seminargebühr, der für die Dauer von 12 Monaten Daten gültig ist. Die genannten Bedingungen gelten nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird.









15.4 Mindheads behält sich das Recht vor, ein Seminar bis 14 Tage vor Beginn abzusagen oder zu verschieben. In Ausnahmefällen, z.B. höhere Gewalt oder Krankheit eines Referenten kann eine Absage auch kurzfristig erfolgen. Mindheads wird sich dann umgehend um einen Ersatztermin bemühen. Der Kunde erhält nach eigener Entscheidung entweder geleistete Zahlungen zurück oder ist zu einer Umbuchung dieses Seminars berechtigt. Über die Seminargebühr hinausgehende Ansprüche können vom Kunden nicht geltend gemacht werden. Kann der Kunde infolge einer Terminverschiebung an einem Seminar nicht teilnehmen, steht ihm das echt zur Umbuchung dieses Seminars auf einen neuen Termin zu.Kursverschiebungen durch mindheads führen nicht zu einer Neuberechnung des Preises.




Seminaren.









15.5 Mindheads behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, die Inhalte geringfügig zu verändern sowie bei rechtzeitiger Vorankündigung, Termin-und Ortsverschiebungen vorzunehmen.









15.6 Die Seminarzeiten sind der jeweiligen Seminarbestätigung zu entnehmen.









16. Exklusiv / Projektseminare




16.1 Bei Durchführung eines exklusiv Projektseminares in den Räumen von mindheads oder vor Ort beim Kunden erhält das Unternehmen dazu ein Angebot.









16.2 Nach Auftragserteilung kann der Kunde bis 14 Tage vor geplantem Seminarbeginn den Seminartermin kostenfrei verschieben. Bei einer Terminverschiebung weniger als 14 Tage vor geplantem Seminarbeginn werden 25 % der im Auftrag vereinbarten Seminargebühren fällig. Mindheads bietet in diesem Fall einen Ersatztermin an.









16.3 Mindheads behält sich das Recht vor, ein Exklusiv Projektseminar bis 14 Tage vor Beginn abzusagen oder zu verschieben. In Ausnahmefällen z.B. höhere Gewalt oder Krankheit eines Referenten kann eine Absage auch kurzfristig erfolgen. Mindheads wird sich dann umgehend um einen Ersatztermin bemühen.









16.4 Alle Rechte an eigenen Seminarunterlagen und Schulungssoftware behält sich mindheads vor. Ein Recht zu deren vollständigen oder teilweisen Vervielfältigung und Gestaltung eigener Seminare anhand dieser Unterlagen ist ausdrücklich untersagt. Die Rechte Dritter bleiben davon unberührt.









17. Daten und Virenschutz




17.1 Datenträger, die von Teilnehmern mitgebracht wurden dürfen auf Seminarrechnern nicht eingespielt werden. Für daraus entstehende Schäden haftet der Seminarteilnehmer in vollem Umfang.









17.2 Das Unternehmen erklärt sich mit der Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datengrundverordnung einverstanden.